Zusatzbeitrag 2027: was feststeht und was nicht

Rechnerisch 2,9 % im Schnitt, so die Schätzung vom 14. Oktober 2026; den Satz Ihrer Kasse für 2027 kennt heute noch niemand.

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Was eine Erhöhung Sie kostet

Mehr im Jahr, Ihr Anteil

68 €

Mehr im Monat6 €
Arbeitgeber zahlt zusätzlich6 €
Beitragspflichtig (Grenze 2027)3.800 €
Punkte0,30
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Für 2027 hat der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung am 14. Oktober 2026 Ausgaben der Krankenkassen von 378,1 Milliarden Euro vorausgesagt, 2,2 % mehr als 2026. Die Zuweisungen des Gesundheitsfonds decken davon 318,3 Milliarden; die Lücke von 59,8 Milliarden, geteilt durch die beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder von 2.067,6 Milliarden, ergibt rechnerisch 2,89 %, gerundet 2,9 % wie 2026. Diesen Durchschnitt legt das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November im Bundesanzeiger fest (§ 242a SGB V). Er ist aber nur eine Rechengröße: Was Sie zahlen, beschließt der Verwaltungsrat Ihrer Kasse, meist im Dezember. Heute liegen 57 frei wählbare Kassen über und 14 unter 2,9 %, der einfache Mittelwert aller Sätze beträgt 3,4 %. Jeder Zehntelpunkt mehr kostet Beschäftigte mit 3.800 € brutto rund 23 € im Jahr.

Von der Schätzung zum Satz auf dem Lohnzettel

Der Weg zum Beitrag 2027 hat vier Stationen, und nur die erste ist schon passiert. Am 14. Oktober 2026 hat der Schätzerkreis, in dem Fachleute des Gesundheitsministeriums, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbands sitzen, Einnahmen und Ausgaben für 2027 vorausgesagt (Schätztableau). Bis zum 1. November gibt das Ministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz im Bundesanzeiger bekannt. Im Dezember beschließen die Verwaltungsräte der Kassen ihre eigenen Sätze. Am 1. Januar gelten sie, und erst an diesem Tag stehen sie in der Liste des GKV-Spitzenverbands.

GKV-Schätzerkreis, Stand 14. Oktober 2026
Position im Schätztableau2027
Ausgaben der Krankenkassen378,1 Mrd. €
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds318,3 Mrd. €
Lücke, die Zusatzbeiträge decken müssen59,8 Mrd. €
Beitragspflichtige Einnahmen aller Mitglieder2.067,6 Mrd. €
Rechnerischer Satz (Lücke ÷ Einnahmen)2,89 %

Der rechnerische Wert von 2,89 % wird auf eine Stelle gerundet. Dass er 2027 bei 2,9 % bleibt, hat einen Grund im Gesetz: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom Juli 2026 hebt unter anderem die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich an und erhöht die Pauschale, die Arbeitgeber für Minijobber zahlen. Beides bringt den Kassen Geld, ohne dass der Satz steigt.

Durchschnitt ist nicht gleich Ihr Satz

Der amtliche Durchschnitt ist eine Planungsgröße. Er bestimmt, was für Bezieher von Grundsicherungsgeld gezahlt wird, und er geht in die Berechnung für Midijobs ein. Ihr Lohnzettel richtet sich nach dem Satz Ihrer Kasse, und die Kassen weichen stark ab: Heute reicht die Spanne der frei wählbaren Kassen von 2,18 % bis 4,39 %. 57 von 71 liegen über 2,9 %, 14 darunter. Der einfache Mittelwert aller Sätze beträgt 3,4 %; gewichtet nach Mitgliedern läge er anders, weil große Kassen mehr zählen würden, doch die Mitgliederzahlen je Kasse veröffentlicht die Liste nicht.

Für 2027 heißt das: Eine Kasse, die heute schon deutlich über dem Durchschnitt liegt, hat ihr Defizit vielleicht bereits eingepreist. Eine Kasse weit darunter kann Nachholbedarf haben. Eine verlässliche Vorhersage für einzelne Kassen gibt es nicht, und wir machen keine.

Was jede Erhöhung in Euro bedeutet

Der Rechner oben zeigt den Aufschlag für Ihr Einkommen. Die Tabelle gibt ein Gefühl für die Größenordnung, Anteil Beschäftigter mit einem Kind, Grenzen 2027:

Mit dem Motor dieser Seite gerechnet
Bruttolohn im Monat+0,2 Punkte, im Jahr+0,5 Punkte, im Jahr
2.500 €30 €75 €
3.800 €46 €114 €
5.000 €60 €150 €
6.375 €77 €191 €

Über der Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 € im Monat wächst der Aufschlag nicht weiter. Rentner tragen die Hälfte wie Beschäftigte, allerdings zwei Monate später (§ 247 SGB V); freiwillig versicherte Selbstständige tragen den ganzen Aufschlag, für sie verdoppeln sich die Beträge der Tabelle.

Ganz so viel fehlt am Monatsende meist nicht. Kranken- und Pflegebeiträge mindern über die Vorsorgepauschale die Lohnsteuer, ein Teil des Aufschlags kommt also über eine etwas niedrigere Steuer zurück. Wie viel, hängt von Steuerklasse und Einkommen ab; unser Rechner zeigt bewusst den Beitrag vor dieser Wirkung, so wie er auf der Abrechnung in der Zeile Krankenversicherung steht. Für den Arbeitgeber ist jede Erhöhung eine echte Mehrausgabe in gleicher Höhe, was erklärt, warum Personalabteilungen im Dezember genau hinsehen.

Was Sie jetzt schon tun können

Nichts überstürzen, aber vorbereitet sein. Wer seit mindestens zwölf Monaten bei seiner Kasse ist, kann jederzeit wechseln; wer im Oktober wählt, ist ab Januar bei der neuen Kasse und muss die Entscheidung des alten Verwaltungsrats gar nicht abwarten. Wer kürzer dabei ist, wartet die Entscheidung ab: Erhöht die Kasse, entsteht das Sonderkündigungsrecht, und Sie haben bis zum Ende des Monats Zeit, ab dem der höhere Satz gilt. Den genauen Termin rechnet die Seite Krankenkasse wechseln.

Ihre Kasse gegen den Durchschnittssatz

Mehr als beim Durchschnitt, im Jahr

89 €

Satz BARMER3,29 %
Durchschnittssatz 20262,9 %
Ihr Anteil im Monat bei Ihrer Kasse408 €
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Was niemand weiß

Drei Dinge sind heute offen. Erstens der Satz jeder einzelnen Kasse für 2027. Zweitens die endgültigen Rechengrößen: Die Verordnung des Arbeitsministeriums ist vom Kabinett beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen (BMAS). Drittens das Pflegeneuordnungsgesetz, das den Zuschlag für Kinderlose anheben und die Grenze der Pflegeversicherung verschieben soll; es ist ein Entwurf und wird hier nicht gerechnet. Sobald etwas feststeht, rechnet diese Seite neu; die Kassenliste lesen wir jeden Morgen.

Wer jetzt Prognosen einzelner Portale liest, sollte nachsehen, worauf sie beruhen. Ein „erwarteter Durchschnitt“ für 2027 oberhalb des amtlichen Werts ist eine Vermutung über das Verhalten der Verwaltungsräte von 91 Kassen, keine amtliche Größe. Belastbar sind nur zwei Dinge: der amtliche Durchschnitt, den das Ministerium festlegt, und der Satz Ihrer Kasse, sobald er beschlossen und genehmigt ist. Alles dazwischen ist Spekulation, und auf Spekulation sollte niemand einen Kassenwechsel bauen, der zwölf Monate bindet.

Was Versicherte fragen

Wann erfahre ich den Zusatzbeitrag meiner Kasse für 2027?

Die Verwaltungsräte beschließen die neuen Sätze meist in ihrer Dezembersitzung, die Aufsicht genehmigt die Satzungsänderung. Viele Kassen informieren ihre Mitglieder per Brief oder auf ihrer Internetseite; eine Pflicht, jedes Mitglied einzeln anzuschreiben, enthält § 175 SGB V in der geltenden Fassung nicht. In der amtlichen Liste des GKV-Spitzenverbands erscheint der neue Satz erst am 1. Januar, dem Tag, an dem er gilt. Unser Rechner liest diese Liste täglich und zieht den neuen Satz am selben Tag nach.

Warum zahlen viele Kassen schon heute mehr als den Durchschnittssatz?

Der Durchschnittssatz ist eine Prognose für das ganze System, kein Mittel der tatsächlich erhobenen Sätze. Viele Kassen mussten im laufenden Jahr Rücklagen auffüllen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, und haben deshalb höher kalkuliert. Heute liegen 57 der frei wählbaren Kassen über 2,9 %; der einfache Mittelwert aller Sätze beträgt 3,4 %, ohne Gewichtung nach Mitgliederzahl.

Was kostet mich eine Erhöhung um 0,3 Punkte?

Als Beschäftigter tragen Sie die Hälfte. Bei 3.800 € brutto sind das 68 € im Jahr mehr, der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag. Wer an oder über der Beitragsbemessungsgrenze 2027 von 6.375 € verdient, zahlt höchstens 115 € mehr. Rentner tragen ebenfalls die Hälfte, Selbstständige den vollen Aufschlag.

Kann der Durchschnittssatz für 2027 noch steigen?

Die Festlegung durch das Bundesgesundheitsministerium stützt sich auf die Schätzung vom Oktober und ist für das ganze Jahr verbindlich. Für die einzelnen Kassen gilt das nicht: Reicht das Geld im Laufe des Jahres nicht, müssen sie ihren Satz auch unterjährig anheben (§ 242 Abs. 2 SGB V). Auch dann gilt das Sonderkündigungsrecht, ab dem Monat der Erhöhung.

Gilt 2027 noch der Satz vom Dezember, wenn ich gerade wechsle?

Bis zum letzten Tag Ihrer alten Mitgliedschaft zahlen Sie den Satz der alten Kasse, auch wenn er zum Januar steigt. Wer im Dezember die neue Kasse wählt, ist ab dem 1. März dort und zahlt den höheren Satz zwei Monate lang. Bei der Rente wirkt eine Änderung ohnehin erst zwei Monate später, weil die Rentenversicherung die neuen Sätze verzögert übernimmt.

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