Krankenkassenbeitrag für Selbstständige: Mindest- bis Höchstbeitrag
Ohne Krankengeld zahlen Selbstständige 2026 mindestens 270 € und höchstens 1.192 € im Monat, Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Ihr Beitrag bei BARMER, 2026
627 €
im Monat · Zusatzbeitrag 3,29 %
| Beitragspflichtige Einnahme | 3.000 € |
|---|---|
| Krankenversicherung (14 % + 3,29 %) | 519 € |
| davon Zusatzbeitrag BARMER | 99 € |
| Pflegeversicherung | 108 € |
| Sie zahlen im Monat | 627 € |
| Im Jahr (Ihr Anteil) | 7.520 € |
Günstigste wählbare Kasse in Nordrhein-Westfalen: BKK firmus (2,18 %). Sie zahlen dort 400 € weniger im Jahr. Rang 18 von 53.
Heute gewählt: neue Kasse ab 1. Januar 2027, wenn Sie seit mindestens zwölf Monaten Mitglied sind.
- Ohne Krankengeld gilt der ermäßigte Satz von 14 %; mit Wahlerklärung 14,6 % und Krankengeld ab der siebten Woche.
Rechenweg Schritt für Schritt
- Einnahme 3.000 € → beitragspflichtig 3.000 € (Grenze 2026: 5.813 € im Monat).
- Krankenversicherung: 14 % allgemeiner oder ermäßigter Satz plus 3,29 % Zusatzbeitrag der BARMER, allein getragen.
- Pflege: 3,6 %.
Schätzung nach SGB V und SGB XI. Verbindlich ist die Berechnung Ihrer Kasse oder Ihres Arbeitgebers. So rechnen wir
Alle 53 Kassen, die Sie in Nordrhein-Westfalen wählen können, in Euro
| # | Kasse | Zusatzbeitrag | Sie zahlen/Monat | gegenüber heute/Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 1 | BKK firmus · regional | 2,18 % | 593 € | −400 € |
| 2 | BKK Public · regional | 2,50 % | 603 € | −284 € |
| 2 | TUI BKK | 2,50 % | 603 € | −284 € |
| 4 | hkk | 2,59 % | 606 € | −252 € |
| 5 | Audi BKK | 2,60 % | 606 € | −248 € |
| 6 | Techniker Krankenkasse (TK) | 2,69 % | 609 € | −216 € |
| 7 | WMF BKK | 2,85 % | 614 € | −158 € |
| 8 | HEK | 2,89 % | 615 € | −144 € |
Minus = Sie zahlen dort im Jahr weniger als bei BARMER. Betriebskrankenkassen, die nur Beschäftigten ihres Trägers offenstehen, fehlen hier.
Selbstständige sind in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert und zahlen den ganzen Beitrag allein, weil kein Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Grundlage ist der Gewinn laut letztem Einkommensteuerbescheid, umgerechnet auf den Monat, mindestens aber 1.318,33 € (ein Neunzigstel der Bezugsgröße je Tag, § 240 Abs. 4 SGB V) und höchstens die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €. Der Satz ist 14 % ohne Krankengeld oder 14,6 %, wenn Sie Krankengeld ab der siebten Woche wählen, jeweils plus den vollen Zusatzbeitrag Ihrer Kasse; dazu kommt die Pflege mit 3,6 %. Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % zahlen Sie bei 3.000 € Gewinn 615 € im Monat ohne und 633 € mit Krankengeld. Der Mindestbeitrag liegt bei 270 €, der Höchstbeitrag bei 1.192 €; 2027 steigen beide auf 282 € und 1.296 €. Weil Selbstständige den Zusatzbeitrag voll tragen, bringt ein Kassenwechsel doppelt so viel wie bei Beschäftigten.
Beitrag nach Gewinn, mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag
| Gewinn im Monat | Grundlage | ohne Krankengeld | mit Krankengeld |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 1.318,33 € | 270 € | 278 € |
| 2.000 € | 2.000,00 € | 410 € | 422 € |
| 3.000 € | 3.000,00 € | 615 € | 633 € |
| 4.500 € | 4.500,00 € | 923 € | 950 € |
| 6.000 € | 5.812,50 € | 1.192 € | 1.226 € |
Was als Einkommen zählt
Für freiwillige Mitglieder zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: der Gewinn aus selbstständiger Arbeit, aber auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Renten. Die Kasse liest diese Beträge aus dem Einkommensteuerbescheid und teilt sie durch zwölf. Wer neben der Selbstständigkeit angestellt ist, ist in der Regel über die Beschäftigung pflichtversichert, solange die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ist; dann zahlt man auf den Lohn wie jeder Beschäftigte. Mehr zur freiwilligen Mitgliedschaft im Allgemeinen: freiwillig versichert.
Die Grenzen 2026 und 2027
| 2026 | 2027 (vorläufig) | |
|---|---|---|
| Mindestbemessung im Monat | 1.318,33 € | 1.376,67 € |
| Beitragsbemessungsgrenze im Monat | 5.812,50 € | 6.375,00 € |
| Mindestbeitrag ohne Krankengeld | 270 € | 282 € |
| Höchstbeitrag ohne Krankengeld | 1.192 € | 1.296 € |
Der Höchstbeitrag steigt 2027 stärker als die Löhne, weil das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Beitragsbemessungsgrenze einmalig um 3.600 € im Jahr zusätzlich anhebt. In der Pflege bleibt die Grenze nach geltendem Recht bei 6.075 € im Monat (mehr zur Beitragsbemessungsgrenze).