Betriebsrente: was die Krankenkasse abzieht
Von 450 € Betriebsrente gehen 2026 rund 60 € im Monat an Kranken- und Pflegeversicherung, weil der Freibetrag nur die Krankenversicherung entlastet.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Was von Ihrer Betriebsrente an die Kasse geht
Abzug im Monat
60 €
| Krankenversicherung | 44 € |
| davon beitragspflichtig | 252 € |
| Pflegeversicherung | 16 € |
| Netto-Betriebsrente vor Steuer | 390 € |
2026, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, ein Kind, ohne weitere Versorgungsbezüge. Freibetrag 197,75 €.
Betriebsrenten sind für pflichtversicherte Rentner beitragspflichtig, als sogenannte Versorgungsbezüge (§ 229 SGB V). Anders als bei der gesetzlichen Rente trägt niemand die Hälfte: Sie zahlen den allgemeinen Satz von 14,6 % und den vollen Zusatzbeitrag Ihrer Kasse allein (§ 248 SGB V), dazu den Pflegebeitrag von 3,6 %, kinderlos 4,2 %. Entlastung gibt es in zwei Stufen. Liegen alle Versorgungsbezüge zusammen nicht über 197,75 € im Monat, ist die Betriebsrente ganz beitragsfrei. Liegt sie darüber, zieht die Krankenversicherung bei Betriebsrenten einen Freibetrag in derselben Höhe ab, die Pflegeversicherung aber nicht: Dort zählt dann der ganze Betrag (§ 226 Abs. 2 SGB V). Bei 450 € Betriebsrente und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % sind das 44 € Krankenversicherung und 16 € Pflege im Monat. 2027 steigt die Grenze vorläufig auf 206,50 €.
Zwei Grenzen, die gleich hoch sind und doch verschieden wirken
Das Gesetz nutzt für Betriebsrenten einen Betrag doppelt: ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße, 2026 197,75 €. Als Freigrenze gilt er für Kranken- und Pflegeversicherung: Wer mit allen Versorgungsbezügen und einem Arbeitseinkommen neben der Rente darunter bleibt, zahlt auf die Betriebsrente gar nichts. Als Freibetrag gilt er seit 2020 nur in der Krankenversicherung und nur für Betriebsrenten im engeren Sinn: Er wird von jeder Betriebsrente abgezogen, auch wenn sie weit darüber liegt. In der Pflegeversicherung fehlt dieser Freibetrag. Wer die Grenze um einen Euro überschreitet, zahlt in der Pflege deshalb plötzlich auf den ganzen Betrag.
| Betriebsrente im Monat | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Abzug zusammen | bleibt vor Steuer |
|---|---|---|---|---|
| 150 € | 0 € | 0 € | 0 € | 150 € |
| 300 € | 18 € | 11 € | 29 € | 271 € |
| 450 € | 44 € | 16 € | 60 € | 390 € |
| 800 € | 105 € | 29 € | 134 € | 666 € |
| 1.500 € | 228 € | 54 € | 282 € | 1.218 € |
Bei 150 € fällt nichts an, ab 300 € wirkt der Freibetrag in der Krankenversicherung spürbar, bei hohen Betriebsrenten fällt er kaum noch ins Gewicht. Für die gesetzliche Rente gelten diese Grenzen nicht; dort zahlen Sie den halben Satz und halben Zusatzbeitrag vom ersten Euro an, mit 1.600 € Rente 198 € im Monat. Rente und Betriebsrente zusammen rechnet der Rentner-Rechner.
Was überhaupt als Betriebsrente zählt
Beitragspflichtig sind Renten der betrieblichen Altersversorgung in allen fünf Durchführungswegen: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Dazu kommen Versorgungsbezüge aus dem öffentlichen Dienst, etwa die Zusatzversorgung der VBL, und Renten berufsständischer Versorgungswerke. Ausgenommen sind Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 EStG, also aus einer mit Riester-Zulagen geförderten betrieblichen Altersversorgung (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Private Renten, die Sie ohne Arbeitgeber abgeschlossen haben, sind für Pflichtversicherte keine Versorgungsbezüge und bleiben beitragsfrei; für freiwillig Versicherte zählen sie dagegen mit. Wer unsicher ist, findet die Einstufung im Schreiben der Zahlstelle, die der Kasse die Betriebsrente meldet.
Warum Betriebsrentner den vollen Satz zahlen
Bei der gesetzlichen Rente übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags. Für Betriebsrenten gibt es niemanden, der diese Rolle spielt: Der frühere Arbeitgeber ist nicht mehr beteiligt, und Pensionskassen oder Direktversicherungen zahlen keinen Zuschuss. § 248 Satz 1 SGB V legt deshalb den vollen allgemeinen Satz fest, und nach § 242 Abs. 1 SGB V kommt der volle Zusatzbeitrag der Kasse hinzu. Das macht die Wahl der Kasse für Betriebsrentner wichtiger als für andere Rentner: Jeder Punkt Zusatzbeitrag wirkt auf die Betriebsrente doppelt so stark wie auf die gesetzliche Rente.
Abgezogen wird der Beitrag meist direkt: Die Stelle, die die Betriebsrente auszahlt, behält ihn ein und überweist ihn an die Kasse (§ 256 Abs. 1 SGB V). Ändert die Kasse ihren Zusatzbeitrag, wirkt das deshalb mit Verzögerung, ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach der Änderung (§ 248 Satz 3 SGB V). Bekommen Sie mehrere Versorgungsbezüge, etwa eine Direktversicherung und eine Pensionskassenrente, werden sie für die Freigrenze zusammengezählt; den Freibetrag gibt es insgesamt nur einmal.
Kapital statt Rente
Wird die betriebliche Altersversorgung als Einmalbetrag ausgezahlt, ist sie nicht beitragsfrei. Die Kasse verteilt das Kapital auf zehn Jahre: Ein Hundertzwanzigstel gilt als monatlicher Versorgungsbezug. Aus 36.000 € werden 300 € im Monat; mit dem Durchschnittssatz zahlen Sie darauf 18 € Kranken- und 11 € Pflegebeitrag, zusammen über zehn Jahre 3.443 €. Ausgenommen ist nur, was Sie nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer aus nicht vom Arbeitgeber finanzierten Beiträgen erworben haben (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V).
2027 und der Blick auf die Kasse
Nach dem Kabinettsbeschluss steigt die Bezugsgröße 2027 auf 4.130 €, Freigrenze und Freibetrag damit vorläufig auf 206,50 €. Bei 450 € Betriebsrente sinkt der Abzug dadurch auf 59 €, wenn der Zusatzbeitrag gleich bleibt. Ob er gleich bleibt, entscheidet Ihre Kasse im Dezember. Zum Vergleich: Bei der Techniker Krankenkasse (TK) mit 2,69 % zahlen Sie auf 450 € Betriebsrente 44 € Krankenversicherung, bei BKK24 mit 4,39 % 48 €. Die Sätze aller Kassen stehen in der Liste der Zusatzbeiträge, die Fristen für den Wechsel unter Krankenkasse wechseln.