Zusatzbeiträge aller 71 frei wählbaren Kassen · Liste des GKV-Spitzenverbands

Zusatzbeitrag 2027: alle Krankenkassen in Euro

Heute zwischen 2,18 % und 4,39 %; der Schätzerkreis rechnet für 2027 mit durchschnittlich 2,9 %. Der Rechner zeigt, was das für Ihr Einkommen bedeutet.

ohne Einmalzahlungen

Jahr

Ihr Beitrag bei BARMER, 2026

408 €

im Monat · Zusatzbeitrag 3,29 %

Beitragspflichtige Einnahme3.800 €
Krankenversicherung (14,6 % + 3,29 %), Ihr Anteil340 €
davon Zusatzbeitrag BARMER63 €
Pflegeversicherung68 €
Sie zahlen im Monat408 €
Arbeitgeber zahlt dazu408 €
Im Jahr (Ihr Anteil)4.900 €

Günstigste wählbare Kasse in Nordrhein-Westfalen: BKK firmus (2,18 %). Sie zahlen dort 253 € weniger im Jahr. Rang 18 von 53.

Heute gewählt: neue Kasse ab 1. Januar 2027, wenn Sie seit mindestens zwölf Monaten Mitglied sind.

Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Einnahme 3.800 € → beitragspflichtig 3.800 € (Grenze 2026: 5.813 € im Monat).
  2. Kranken­versicherung: 14,6 % allgemeiner oder ermäßigter Satz plus 3,29 % Zusatzbeitrag der BARMER, je zur Hälfte mit Arbeitgeber.
  3. Pflege: 3,6 %.

Schätzung nach SGB V und SGB XI. Verbindlich ist die Berechnung Ihrer Kasse oder Ihres Arbeitgebers. So rechnen wir

Alle 53 Kassen, die Sie in Nordrhein-Westfalen wählen können, in Euro

#KasseZusatzbeitragSie zahlen/Monatgegenüber heute/Jahr
1BKK firmus · regional2,18 %387 €−253 €
2BKK Public · regional2,50 %393 €−180 €
2TUI BKK2,50 %393 €−180 €
4hkk2,59 %395 €−160 €
5Audi BKK2,60 %395 €−157 €
6Techniker Krankenkasse (TK)2,69 %397 €−137 €
7WMF BKK2,85 %400 €−100 €
8HEK2,89 %401 €−91 €

Minus = Sie zahlen dort im Jahr weniger als bei BARMER. Betriebskrankenkassen, die nur Beschäftigten ihres Trägers offenstehen, fehlen hier.

Das Wichtigste in Kürze

Der Zusatzbeitrag ist der Teil des Krankenkassenbeitrags, den jede Kasse selbst festlegt; zusammen mit dem für alle gleichen allgemeinen Satz von 14,6 % ergibt er Ihren Beitragssatz. Laut Liste des GKV-Spitzenverbands, die wir täglich lesen, verlangen die 71 frei wählbaren Kassen derzeit zwischen 2,18 % (BKK firmus) und 4,39 % (BKK24); der amtliche Durchschnitt für 2026 liegt bei 2,9 %. Für 2027 hat der Schätzerkreis am 14. Oktober 2026 rechnerisch wieder 2,9 % ermittelt, die Kassen beschließen ihre neuen Sätze im Dezember. Beschäftigte zahlen den Zusatzbeitrag zur Hälfte: Bei 3.800 € brutto kostet jeder Zehntelpunkt 23 € im Jahr, und zwischen günstigster und teuerster Kasse liegen 504 € im Jahr. 2027 steigt außerdem die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € auf 6.375 € im Monat. Wer wechselt, ist ab dem übernächsten Monat bei der neuen Kasse; bei einer Erhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht.

Rechengrößen 2026 und 2027 nebeneinander

2027 nach dem Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026 und der Schätzung vom 14. Oktober 2026; vorläufig, bis Verordnung und Bekanntmachung erschienen sind.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
5.812,50 €6.375 €
Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung
5.812,50 €6.075 €
Versicherungspflichtgrenze im Jahr
77.400 €84.150 €
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
2,9 %2,9 % (Schätzung)
Familienversicherung bis
565 €590 €
Minijob-Grenze
603 €633 €

Von 2,18 % bis 4,39 %: so verteilen sich die Kassen

Jeder Balken zählt die frei wählbaren Kassen in einem Band von 0,25 Punkten. Mittelwert 3,4 %, Median 3,4 %; Stand der Liste 15. Oktober 2026.

1
2
6
12
5
15
6
19
1
4
22,533,544,5

Die großen Kassen und ihr Satz heute

Günstigste wählbare Kasse in jedem Bundesland

  • Baden-Württemberg · BKK firmus, 49 Kassen wählbar 2,18 %
  • Bayern · BKK firmus, 51 Kassen wählbar 2,18 %
  • Berlin · BKK firmus, 45 Kassen wählbar 2,18 %
  • Brandenburg · TUI BKK, 41 Kassen wählbar 2,50 %
  • Bremen · BKK firmus, 43 Kassen wählbar 2,18 %
  • Hamburg · BKK firmus, 48 Kassen wählbar 2,18 %
  • Hessen · BKK firmus, 50 Kassen wählbar 2,18 %
  • Mecklenburg-Vorpommern · TUI BKK, 41 Kassen wählbar 2,50 %
  • Niedersachsen · BKK firmus, 50 Kassen wählbar 2,18 %
  • Nordrhein-Westfalen · BKK firmus, 53 Kassen wählbar 2,18 %
  • Rheinland-Pfalz · AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, 45 Kassen wählbar 2,47 %
  • Saarland · AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, 41 Kassen wählbar 2,47 %
  • Sachsen · BKK firmus, 47 Kassen wählbar 2,18 %
  • Sachsen-Anhalt · BKK firmus, 42 Kassen wählbar 2,18 %
  • Schleswig-Holstein · TUI BKK, 41 Kassen wählbar 2,50 %
  • Thüringen · TUI BKK, 40 Kassen wählbar 2,50 %

Rangliste, AOK und Spanne jedes Landes, und alle dort wählbaren Kassen mit Ihrem Beitrag in Euro: Kassenliste nach Bundesland.

Was der Zusatzbeitrag ist und wie er wirkt

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht aus zwei Teilen. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % ist gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen gleich (§ 241 SGB V); Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen den ermäßigten Satz von 14 %. Den zweiten Teil, den Zusatzbeitrag, bestimmt jede Kasse in ihrer Satzung selbst, so hoch, wie ihre Ausgaben es nach den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds verlangen (§ 242 SGB V). Er ist deshalb der einzige Teil Ihres Beitrags, über den Sie mit der Wahl der Kasse entscheiden.

Gerechnet wird er auf dasselbe Einkommen wie der allgemeine Satz: den Bruttolohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die Rente, den Gewinn oder bei Studierenden einen festen Betrag. Bei Beschäftigten trägt der Arbeitgeber die Hälfte. Mit dem amtlichen Durchschnitt von 2,9 % und 3.800 € brutto zahlen Sie 333 € Krankenversicherung im Monat, davon 55 € Zusatzbeitrag; dazu kommen 68 € Pflegeversicherung, die bei allen Kassen gleich ist.

Ihr Anteil an Kranken- und Pflegeversicherung im Monat, Beschäftigte mit einem Kind, 2026
BruttolohnBKK firmus (2,18 %)Durchschnitt (2,9 %)BKK24 (4,39 %)Unterschied im Jahr
2.000 €204 €211 €226 €265 €
3.000 €306 €317 €339 €398 €
4.000 €408 €422 €452 €530 €
5.000 €510 €528 €565 €663 €
5.813 €592 €613 €657 €771 €

Warum eine tägliche Kassenliste mehr sagt als jeder Durchschnitt

Der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine Rechengröße: Das Bundesgesundheitsministerium leitet ihn aus der Schätzung ab, wie viel Geld den Kassen nach den Zuweisungen fehlt, und braucht ihn für Bezieher von Grundsicherungsgeld, für Midijobs und ab 2027 für die Minijob-Pauschale. Was Sie zahlen, ist aber der Satz Ihrer eigenen Kasse, und der liegt bei den meisten über diesem Wert: 57 der 71 frei wählbaren Kassen verlangen mehr als 2,9 %, der ungewichtete Mittelwert liegt bei 3,4 %.

Deshalb rechnet diese Seite nicht mit einem Durchschnitt, sondern mit der Liste, die der GKV-Spitzenverband nach § 242 Abs. 5 SGB V tagesaktuell führen muss (Stand 15. Oktober 2026, 92 Einträge). Sie nennt für jede Kasse den Satz und die Länder, in denen sie geöffnet ist. Daraus entstehen drei Dinge, die ein Durchschnitt nicht liefert: die Rangliste genau der Kassen, die Sie an Ihrem Wohn- oder Arbeitsort wählen dürfen, der Betrag in Euro für Ihr Einkommen bei jeder davon, und eine Historie, in der jede Änderung mit Datum steht. Vergleichsportale zeigen oft nur bundesweite Kassen oder verlangen am Ende Kontaktdaten; hier steht das Ergebnis da, bevor Sie etwas eingeben.

Ein Detail entscheidet am Jahreswechsel: Die amtliche Liste zeigt einen neuen Satz erst ab dem Tag, an dem er gilt. Eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 erscheint also am 1. Januar, auch wenn die Kasse sie im Dezember beschlossen und Ihnen mitgeteilt hat. Bis dahin rechnet der Rechner für 2027 mit den heutigen Sätzen und den neuen Grenzen; schalten Sie oben auf 2027, um den Effekt der Grenzen allein zu sehen.

2027: was feststeht und was noch offen ist

Fest steht der Rahmen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026 hebt die Beitragsbemessungsgrenze 2027 einmalig um 3.600 € im Jahr zusätzlich an; nach dem Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026 liegt sie bei 6.375 € im Monat statt 5.812,50 €. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 84.150 € im Jahr. In der Pflegeversicherung verweist § 55 Abs. 2 SGB XI weiter auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze ohne diesen Aufschlag; nach geltendem Recht liegt die Pflege-Grenze 2027 deshalb bei 6.075 €. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes will beide Grenzen angleichen und den Kinderlosenzuschlag erhöhen; beides ist nicht beschlossen und hier nicht eingerechnet.

Offen sind die Sätze der Kassen. Der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung erwartet für 2027 Ausgaben der Kassen von 378,1 Milliarden Euro und Zuweisungen von 318,3 Milliarden; die Lücke von 59,8 Milliarden, geteilt durch die beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder, ergibt rechnerisch 2,9 %. Jede Kasse rechnet aber mit ihren eigenen Ausgaben und Rücklagen. Was eine Erhöhung für Sie bedeutet, zeigt der kleine Rechner:

Was eine Erhöhung Sie kostet

Mehr im Jahr, Ihr Anteil

68 €

Mehr im Monat6 €
Arbeitgeber zahlt zusätzlich6 €
Beitragspflichtig (Grenze 2027)3.800 €
Punkte0,30
Alle Kassen für Ihr Einkommen vergleichen →

Beschäftigte, Rentner, Selbstständige, Studierende

Beschäftigte

Arbeitgeber und Beschäftigte teilen sich allgemeinen Satz und Zusatzbeitrag hälftig. Kinderlose ab 23 zahlen in der Pflege 0,6 % allein dazu, in Sachsen tragen Beschäftigte 0,5 % mehr Pflegebeitrag. Zwischen 603,01 € und 2.000 € brutto ist Ihr Anteil im Übergangsbereich ermäßigt; der Rechner wendet die Formel des § 20 SGB IV an.

Rentner

Auf die gesetzliche Rente zahlen Pflichtversicherte den halben Satz und den halben Zusatzbeitrag, die Pflege voll: bei 1.600 € Rente mit Durchschnittssatz 198 € im Monat. Ein neuer Zusatzbeitrag wird erst ab dem zweiten Folgemonat abgezogen. Einzelheiten und Betriebsrenten: Krankenkassenbeitrag für Rentner.

Selbstständige

Freiwillig versicherte Selbstständige tragen alles allein, mindestens auf 1.318,33 € im Monat: bei 3.000 € Gewinn ohne Krankengeld 615 €. Für sie wirkt ein Kassenwechsel doppelt (Beitrag für Selbstständige).

Studierende

Studierende zahlen einen festen Beitrag auf den BAföG-Bedarf von 855 €: mit Durchschnittssatz 143 € im Monat (Krankenkasse im Studium). Wer jünger als 25 ist und wenig verdient, bleibt oft über die Eltern versichert (Familienversicherung).

Wechseln: Fristen und Sonderkündigungsrecht

Ein Wechsel ist ein Antrag bei der neuen Kasse, sonst nichts; sie meldet ihn der alten. Wirksam wird er zum Ablauf des übernächsten Monats: Wahl im November 2026, neue Kasse ab 1. Februar 2027. Zwölf Monate müssen Sie bei einer Kasse bleiben, außer sie erhöht ihren Satz. Dann dürfen Sie bis zum Ende des Monats wählen, ab dem die Erhöhung gilt, zahlen den höheren Satz aber bis zum Wechsel: bei einer Erhöhung zum Januar und Wahl im Januar bis Ende März. Der Wechsel-Rechner zeigt Ihren Termin, die Seite zum Sonderkündigungsrecht die Einzelheiten.

Der Wechsel kostet nichts, laufende Behandlungen gehen weiter, und die neue Kasse darf niemanden ablehnen. Beschäftigte geben dem Arbeitgeber die neue Kasse an, Rentner müssen nichts tun.

Was der Satz nicht zeigt

Rund um den Preis gibt es Unterschiede, die sich nicht in einer Zahl fassen lassen: zusätzliche Vorsorge oder Reiseimpfungen als Satzungsleistung, Bonusprogramme nach § 65a SGB V, Wahltarife mit Selbstbehalt oder Prämie, Erreichbarkeit und Geschäftsstellen. Der gesetzliche Leistungskatalog ist dagegen bei allen Kassen derselbe. Wer eine Leistung regelmäßig braucht, prüft sie in der Satzung der Kasse, bevor er wechselt; bei 2,69 % (Techniker Krankenkasse (TK)), 3,29 % (BARMER) oder 3,20 % (DAK-Gesundheit) entscheidet der Preis allein selten über mehr als einige Euro im Monat.

Fünf Tipps, bevor Sie wechseln

  1. Rechnen Sie in Euro, nicht in Prozent: Ein Zehntelpunkt kostet bei 3.000 € brutto 18 € im Jahr, bei 5.000 € 30 €.
  2. Filtern Sie nach Ihrem Land: Regionale Betriebskrankenkassen und Ihre AOK sind oft günstiger als bundesweite Kassen, aber nicht überall wählbar.
  3. Warten Sie bei einer angekündigten Erhöhung nicht bis Januar: Wer schon im Dezember wählt, zahlt den höheren Satz einen Monat kürzer.
  4. Prüfen Sie Wahltarife: Ein Selbstbehalt bindet drei Jahre, eine Prämie für nicht genutzte Leistungen ein Jahr.
  5. Melden Sie Kinder der Pflegekasse: Der Kinderlosenzuschlag fällt sonst weiter an, und ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag.

Was Versicherte fragen

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag 2027?

Jede Kasse legt ihn selbst fest, meist im Dezember. Fest steht bisher nur die Schätzung: Der Schätzerkreis hat am 14. Oktober 2026 einen rechnerischen Durchschnitt von 2,9 % ermittelt, das Bundesgesundheitsministerium gibt den Wert bis zum 1. November im Bundesanzeiger bekannt. Die tatsächlichen Sätze lagen 2026 im Mittel über dem amtlichen Durchschnitt: 57 von 71 frei wählbaren Kassen verlangen mehr als 2,9 %.

Wer zahlt den Zusatzbeitrag, ich oder mein Arbeitgeber?

Beide je zur Hälfte, seit 2019 wieder vollständig paritätisch (§ 249 SGB V). Bei 3.800 € brutto und dem Durchschnittssatz von 2,9 % sind das 55 € für Sie und ebenso viel für den Arbeitgeber. Rentner teilen ihn mit der Rentenversicherung; Selbstständige und Studierende zahlen ihn allein.

Wie viel spare ich, wenn ich die Krankenkasse wechsle?

Die Hälfte des Unterschieds im Zusatzbeitrag mal Ihrem Bruttolohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Zwischen BKK firmus und BKK24 sind es bei 3.000 € brutto 398 € im Jahr, bei 5.000 € 663 €. Der Rechner oben zeigt den Betrag für Ihre Kasse und alle Kassen Ihres Landes.

Ab wann bin ich nach einem Wechsel bei der neuen Kasse?

Zum Ablauf des übernächsten Monats nach Ihrer Wahl: Wer im November 2026 wählt, ist ab 1. Februar 2027 bei der neuen Kasse. Voraussetzung sind zwölf Monate Mitgliedschaft bei der alten. Erhöht diese den Satz, entfällt die Bindung, wenn Sie spätestens im Monat der Erhöhung wählen (§ 175 Abs. 4 SGB V).

Unterscheiden sich die Leistungen der Kassen?

Der Leistungskatalog ist im SGB V für alle Kassen gleich festgelegt: Arzt, Krankenhaus, Arzneimittel, Krankengeld. Unterschiede gibt es bei Satzungsleistungen wie zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen, bei Bonusprogrammen, Wahltarifen und beim Service. Diese lassen sich nicht seriös in Euro umrechnen; der Rechner vergleicht deshalb nur den Preis.

Warum zahle ich mehr, obwohl mein Zusatzbeitrag gleich bleibt?

Weil 2027 die Beitragsbemessungsgrenze steigt, von 5.812,50 € auf 6.375 € im Monat, auch wegen eines einmaligen Aufschlags von 300 € im Monat. Wer über der Grenze verdient, zahlt damit bei gleichem Satz 647 € mehr im Jahr, Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Unter der Grenze ändert sich nur etwas, wenn sich Lohn oder Satz ändern.

Kann ich jede Krankenkasse wählen?

Jede, die in dem Land geöffnet ist, in dem Sie wohnen oder arbeiten, und dazu alle bundesweit geöffneten Kassen. Ausgenommen sind Betriebskrankenkassen, die nur Beschäftigten ihres Trägerunternehmens offenstehen. Die Kasse darf Sie nicht ablehnen, auch nicht wegen Alter oder Vorerkrankungen (§ 175 Abs. 1 SGB V).

Gesetze und amtliche Daten

Verfasst von

Herausgeber eines Beitragsrechners für die gesetzliche Krankenversicherung · Zusatzbeiträge aller Kassen

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