Familienversicherung: Einkommensgrenze 2026 und 2027
Ehepartner und Kinder sind 2026 beitragsfrei mitversichert, solange ihr Einkommen 565 € im Monat nicht übersteigt, mit Minijob 603 €.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Familienversicherung 2026
möglich
beitragsfrei über das Mitglied
| Grenze 2026 | 565 € |
|---|---|
| Gesamteinkommen der Person | 450 € |
| Luft bis zur Grenze | 115 € |
| Zuschlag ab 2028 für das Mitglied (2,5 %) | 105 € im Monat |
Rechenweg Schritt für Schritt
- Grenze: ein Siebtel der Bezugsgröße (3.955 € ÷ 7 = 565 €), mit Minijob die Minijob-Grenze von 603 € (§ 10 Abs. 1 SGB V).
- Gesamteinkommen: Lohn, Gewinn, Rente (ohne Kindererziehungszeiten), Mieten und Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag, jeweils im Monatsdurchschnitt.
- Ehegattenzuschlag: 2,5 % auf den Beitragssatz des Mitglieds ab 1. Januar 2028, nicht bei einem Kind unter 12 im Haushalt, bei Pflege, Regelaltersgrenze oder Erwerbsminderung (§ 242b SGB V).
Über die Familienversicherung entscheidet Ihre Krankenkasse anhand des Fragebogens. So rechnen wir
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder eines Mitglieds sind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert, wenn ihr regelmäßiges Gesamteinkommen ein Siebtel der Bezugsgröße nicht übersteigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V): 565 € im Monat 2026 und, mit der Bezugsgröße 2027, 590 €. Wer einen Minijob hat, darf bis zur Minijob-Grenze verdienen, 603 € im Jahr 2026 und 633 € im Jahr 2027. Kinder sind bis 18 mitversichert, bis 23 ohne Erwerbstätigkeit und bis 25 in Schule, Ausbildung oder Studium. Neu ist ein Zuschlag, den das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026 einführt: Ab dem 1. Januar 2028 zahlen Mitglieder für einen familienversicherten Ehepartner 2,5 % mehr Beitrag, allein und ohne Arbeitgeberanteil (§ 242b SGB V). Bei 4.000 € brutto wären das 100 € im Monat. Ausgenommen sind unter anderem Paare mit einem Kind unter 12 Jahren im Haushalt, pflegende und erwerbsgeminderte Partner und Partner im Rentenalter.
Die Grenzen 2026 und 2027
| 2026 | 2027 (vorläufig) | |
|---|---|---|
| Einkommensgrenze (ein Siebtel der Bezugsgröße) | 565 € | 590 € |
| Grenze mit Minijob | 603 € | 633 € |
| Bezugsgröße im Monat | 3.955 € | 4.130 € |
Der Ehegattenzuschlag ab 2028 in Euro
Was der Zuschlag kostet, hängt nur vom Einkommen des Mitglieds ab, nicht von der Kasse. Gerechnet mit der Beitragsbemessungsgrenze 2027, weil die für 2028 noch nicht feststeht:
| Bruttolohn des Mitglieds | Zuschlag im Monat | im Jahr |
|---|---|---|
| 2.500 € | 63 € | 750 € |
| 3.500 € | 88 € | 1.050 € |
| 4.500 € | 113 € | 1.350 € |
| 6.375 € | 159 € | 1.913 € |
Zum Vergleich: Ein Beschäftigter mit 4.000 € brutto zahlt heute 350 € Krankenversicherung im Monat; der Zuschlag erhöht seinen Anteil also spürbar. Er entfällt, solange ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt des Ehepartners lebt oder ein Kind mit Behinderung sich nicht selbst unterhalten kann, wenn der Ehepartner einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 zehn Stunden in der Woche pflegt, Pflegezeit nimmt, die Regelaltersgrenze erreicht hat, selbst mindestens Pflegegrad 3 hat, voll erwerbsgemindert ist oder einen Grad der Behinderung von mindestens 60 hat. Die Kasse berücksichtigt Ausnahmen, die sie kennt, auch ohne Antrag.
Wann sich eine eigene Versicherung trotzdem lohnt
Wer knapp über der Grenze liegt, zahlt als freiwilliges Mitglied mindestens den Beitrag auf 1.318,33 €. Ein Minijob bis 603 € hält die Familienversicherung dagegen, und eine Beschäftigung im Übergangsbereich kostet anfangs nur wenig (Midijob rechnen). Studierende über 25 wechseln in die studentische Versicherung.