Familienversicherung: Einkommensgrenze 2026 und 2027

Ehepartner und Kinder sind 2026 beitragsfrei mitversichert, solange ihr Einkommen 565 € im Monat nicht übersteigt, mit Minijob 603 €.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

im Monat, alle Einkünfte zusammen

Ist es ein Minijob?
Jahr
Mitversichert ist
Kind unter 12 im Haushalt?

Familienversicherung 2026

möglich

beitragsfrei über das Mitglied

Grenze 2026565 €
Gesamteinkommen der Person450 €
Luft bis zur Grenze115 €
Zuschlag ab 2028 für das Mitglied (2,5 %)105 € im Monat
Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Grenze: ein Siebtel der Bezugsgröße (3.955 € ÷ 7 = 565 €), mit Minijob die Minijob-Grenze von 603 € (§ 10 Abs. 1 SGB V).
  2. Gesamteinkommen: Lohn, Gewinn, Rente (ohne Kindererziehungszeiten), Mieten und Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag, jeweils im Monatsdurchschnitt.
  3. Ehegattenzuschlag: 2,5 % auf den Beitragssatz des Mitglieds ab 1. Januar 2028, nicht bei einem Kind unter 12 im Haushalt, bei Pflege, Regelaltersgrenze oder Erwerbsminderung (§ 242b SGB V).

Über die Familienversicherung entscheidet Ihre Krankenkasse anhand des Fragebogens. So rechnen wir

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder eines Mitglieds sind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert, wenn ihr regelmäßiges Gesamteinkommen ein Siebtel der Bezugsgröße nicht übersteigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V): 565 € im Monat 2026 und, mit der Bezugsgröße 2027, 590 €. Wer einen Minijob hat, darf bis zur Minijob-Grenze verdienen, 603 € im Jahr 2026 und 633 € im Jahr 2027. Kinder sind bis 18 mitversichert, bis 23 ohne Erwerbstätigkeit und bis 25 in Schule, Ausbildung oder Studium. Neu ist ein Zuschlag, den das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026 einführt: Ab dem 1. Januar 2028 zahlen Mitglieder für einen familienversicherten Ehepartner 2,5 % mehr Beitrag, allein und ohne Arbeitgeberanteil (§ 242b SGB V). Bei 4.000 € brutto wären das 100 € im Monat. Ausgenommen sind unter anderem Paare mit einem Kind unter 12 Jahren im Haushalt, pflegende und erwerbsgeminderte Partner und Partner im Rentenalter.

Die Grenzen 2026 und 2027

Nach § 10 Abs. 1 SGB V; 2027 mit der Bezugsgröße aus dem Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026
20262027 (vorläufig)
Einkommensgrenze (ein Siebtel der Bezugsgröße)565 €590 €
Grenze mit Minijob603 €633 €
Bezugsgröße im Monat3.955 €4.130 €

Der Ehegattenzuschlag ab 2028 in Euro

Was der Zuschlag kostet, hängt nur vom Einkommen des Mitglieds ab, nicht von der Kasse. Gerechnet mit der Beitragsbemessungsgrenze 2027, weil die für 2028 noch nicht feststeht:

2,5 % nach § 242b SGB V, ohne Arbeitgeberanteil
Bruttolohn des MitgliedsZuschlag im Monatim Jahr
2.500 €63 €750 €
3.500 €88 €1.050 €
4.500 €113 €1.350 €
6.375 €159 €1.913 €

Zum Vergleich: Ein Beschäftigter mit 4.000 € brutto zahlt heute 350 € Krankenversicherung im Monat; der Zuschlag erhöht seinen Anteil also spürbar. Er entfällt, solange ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt des Ehepartners lebt oder ein Kind mit Behinderung sich nicht selbst unterhalten kann, wenn der Ehepartner einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 zehn Stunden in der Woche pflegt, Pflegezeit nimmt, die Regelaltersgrenze erreicht hat, selbst mindestens Pflegegrad 3 hat, voll erwerbsgemindert ist oder einen Grad der Behinderung von mindestens 60 hat. Die Kasse berücksichtigt Ausnahmen, die sie kennt, auch ohne Antrag.

Wann sich eine eigene Versicherung trotzdem lohnt

Wer knapp über der Grenze liegt, zahlt als freiwilliges Mitglied mindestens den Beitrag auf 1.318,33 €. Ein Minijob bis 603 € hält die Familienversicherung dagegen, und eine Beschäftigung im Übergangsbereich kostet anfangs nur wenig (Midijob rechnen). Studierende über 25 wechseln in die studentische Versicherung.

Was Versicherte fragen

Was zählt zum Gesamteinkommen bei der Familienversicherung?

Alle Einkünfte im Sinne des Steuerrechts als Monatsdurchschnitt: Lohn, Gewinn aus Selbstständigkeit, Mieteinnahmen, Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag und Renten ohne den Anteil für Kindererziehungszeiten. Steuerfreie Leistungen wie das Elterngeld zählen nicht. Die Grenze 2026 liegt bei 565 €, mit Minijob bei 603 €.

Was passiert, wenn mein Minijob die Grenze übersteigt?

Dann endet die Familienversicherung, und es beginnt eine eigene Versicherung: über die Beschäftigung, wenn sie mehr als geringfügig ist (Übergangsbereich ab 603,01 €), sonst als freiwilliges Mitglied. Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Monaten im Jahr ist erlaubt (§ 8 Abs. 1b SGB IV).

Wer zahlt den Zuschlag für Ehepartner ab 2028?

Das Mitglied allein, nicht der Arbeitgeber: 2,5 % auf seine beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, bei Beschäftigten über die Lohnabrechnung (§ 242b Abs. 2 SGB V). Auf Renten wird er nicht vor dem 1. Juli 2028 erhoben. Kinder bleiben in jedem Fall beitragsfrei.

Kann mein Kind familienversichert bleiben, wenn ein Elternteil privat versichert ist?

Nur wenn der gesetzlich versicherte Elternteil mehr verdient oder der privat versicherte Elternteil unter der Versicherungspflichtgrenze bleibt. Ist der privat versicherte Ehegatte der Besserverdiener und liegt er über der Grenze, ist das Kind nicht familienversichert (§ 10 Abs. 3 SGB V) und braucht eine eigene Versicherung.

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Herausgeber eines Beitragsrechners für die gesetzliche Krankenversicherung · Zusatzbeiträge aller Kassen

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